Karte anzeigen

Landesflagge Demokratische Volksrepublik Algerien

Demokratische Volksrepublik Algerien

Visa- und Einreisebestimmungen

Das Angebot von visum24® kann leider nicht für alle Länder angeboten werden.
Für dieses Land ist eine persönliche Kontaktaufnahme nötig. Bitte wenden Sie sich an den VES visa-express service®. Der VES bietet Visa für alle Länder und Kategorien an.

    weiter zu VES visa-express service    

Einreise mit Visum

Originalreisepass

Anforderungen:

  • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
  • nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
    EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
  • Passgültigkeit ab Visabeantragung: mindestens 6 Monate
  • mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“

Kinderausweis

  • gültiger Kinderausweis (auch bei Kindern unter 10 Jahren mit Passfoto) 
  • als Nationalität muss im Ausweis  „deutsch“ vermerkt sein
  • Ausweisgültigkeit ab Visabeantragung: mindestens 6 Monate 
  • mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“

2 Passfotos des Antragstellers

Anforderungen:

  • identische Fotos
  • nicht älter als 6 Monate
  • farbig
  • Größe: 3,5 x 4,5 cm
  • nur Originale: keine Scans oder Kopien
  • Da die Konsulate die Anforderungen an die eingereichten Passfotos kurzfristig ändern können, empfehlen wir Ihnen sicherheitshalber immer biometrische Passfotos bei Visumanträgen zu verwenden. Sie ersparen sich damit unter Umständen eine verlängerte Bearbeitungszeit im Konsulat.

2 Visa Antragsformulare

  • vollständig ausgefüllt
  • vom Antragsteller persönlich unterschrieben
     
  • Achtung: Das auf dem Visaantrag angegebene Reisedatum darf nicht in dem 14-tägigen Beantragungszeitraum liegen, andernfalls wird das Visum bereits bei der Einreichung der Unterlagen abgelehnt.

Nachweis einer internationalen Auslandskrankenversicherung

  • für Krankheit, Krankenhausaufenthalt und Rückführung
  • in Kopie
Informationsstand: 19.02.2016
Einreise mit Visum (für nicht-deutsche)

für Nichtdeutsche Staatsbürger

  • Für Nichtdeutsche Staatsbürger kann das Visum in Deutschland nur mit gültiger Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
  • Aufgrund von zwischenstaatlichen Abkommen wird im Rahmen der Gegenseitigkeit vom Konsulat für die folgenden Staatsangehörigen eine Zusatzgebühr in Höhe von EUR 25,00 erhoben: Dänemark, Frankreich, Italien
  • Antragsteller aus anderen Staaten werden gebeten sich direkt bei der Botschaft zu erkundigen: Tel.: 030-437370.
Informationsstand: 19.02.2016
Besonderheiten

Konsulatsgebietsbindung

Das Konsulat in Berlin ist zuständig für Antragsteller mit Wohnsitz in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen Anhalt, Brandenburg, Thüringen und Sachsen. Für Antragsteller, die ihren Wohnsitz nicht in den genannten Bundesländern haben, können wir die Visa weiterhin über unsere Partnerbüros beantragen.

Tourist

für Touristenvisa

Touristen müssen ihr Visum persönlich im zuständigen Konsulat beantragen!

Informationsstand: 19.02.2016
Besuch

für Besuchervisa

  • legalisierte Beherbergungsbestätigung der einladenden Person in Algerien
    Diese muss vom Rathaus des Wohnortes des Gastgebers bestätigt sein.
Informationsstand: 19.02.2016
Geschäft

für Geschäftsvisa

  • Reise- und Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma
    Schreiben des deutschen Unternehmens des Antragstellers mit folgenden Angaben:
  • Grund und Dauer der Reise
  • Art und Umfang der  beabsichtigten Tätigkeit
  • Aufenthaltsorte, Adressdaten des Geschäftspartners
  • Bestätigung, dass die anfallenden Reise- und Aufenthaltskosten von der Firma übernommen werden, einschließlich der Kosten einer eventuellen Rückführung.
  • Adressat bei Beantragung in Berlin: Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Algerien, Konsularabteilung, Görschstr. 45-46, 13187 Berlin.
  • Adressat bei Beantragung in Bonn: Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Algerien, Konsularabteilung, Rheinallee 32-34, 53173 Bonn.
     
  • Einladung des Geschäftspartners in Algerien (im Original)
    Ein Schreiben des algerischen Unternehmens oder Verpflichtungserklärung des einladenen Unternehmens in Algerien muss unbedingt im ORIGINAL  eingereicht werden.
Informationsstand: 19.02.2016
Arbeit

für Arbeitsvisa

  • Schreiben des deutschen Unternehmens (Entsendeunternehmen)
  • Arbeitsvertrag (Fotokopie)
  • Arbeitserlaubnis (provisorisch)
    von den zuständigen algerischen Behörden ausgestellt
  • legalisierte Bescheinigung, mit der sich der Arbeitgeber verpflichtet, die Rückführung des Arbeitnehmers nach Beendigung seiner Tätigkeit zu übernehmen.
  • aktuelle Meldebescheinigung
  • Visagültigkeit: ab Ausstellungsdatum maximal 90 Tage für die 1-fache Einreise
Informationsstand: 19.02.2016

Wegen Corona verkürzte Öffnungszeiten:

Montag - Freitag:
10:00 - 14:00 Uhr


Ihre Meinung
interessiert uns!

Sie befinden sich gerade auf den neuen Internetseiten von visum24®.

Wie finden Sie die Gestaltung?

Gefällt Ihnen die Navigation?

Hatten Sie Probleme bei der Bestellung?

Teilen Sie es uns mit.
Geben Sie Ihr Urteil ab.

Ihre Meinung
interessiert uns!


Fragebogen

visum24-Pixel