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Landesflagge Republik Indonesien

Republik Indonesien

Visa- und Einreisebestimmungen

Fakten

  • Hauptstadt: Jakarta
  • Amtsprache: Indonesisch
  • Währung: Rupiah ⇒ Währungsrechner öffnen
  • Telefonvorwahl: +62
  • Die Landfläche Indonesiens verteilt sich auf 17.508 Inseln, von denen rund 6000 bewohnt sind.
Einreise mit Visum

Das Visum und der gegebenenfalls erteilte Aufenthaltstitel werden durch die vorgelegten Dokumente, deren Gültigkeitsdauer und deren Inhalt bestimmt.
Die nachstehend aufgezählten Dokumente sind nur die wichtigsten Dokumente, die in jedem Fall vorgelegt werden müssen. Die Botschaft oder das Konsulat kann die Erbringung zusätzlicher Dokumente verlangen.

Originalreisepass

  • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
  • nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
    EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
  • Passgültigkeit ab Einreise: mindestens 6 Monate länger als das Visum
  • mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
     
  • zusätzlich 1 Passkopie: Lichtbildseite

2  Passfotos des Antragstellers

  • identische Fotos
  • nicht älter als 6 Monate
  • farbig
  • Größe: 3,5 x 4,5 cm
  • nur Originale: keine Scans oder Kopien

1 Visa Antragsformular

  • online beschreibbar hinterlegt bei
  • vollständig ausgefüllt
  • vom Antragsteller persönlich unterschrieben

Reiseticket nach Indonesien

  • Fotokopie der Flug- oder Schiffskarte (Tickets) nach Indonesien.
Informationsstand: 19.02.2016
Visum bei Ankunft
  • erhalten bei Ankunft auf den folgenden Flug- und Seehäfen ein Visum für einen Aufenthalt von 7 Tagen bis maximal 30 Tage (ohne Verlängerungsmöglichkeit)

Flughäfen:

  1. Soekarno Hatta - Jakarta
  2. Halim Perdana Kusumah - Jakarta
  3. Sam Ratulangi - Manado
  4. Adisumarmo - Surakarta
  5. Adisucipto - Yogyakarta
  6. Juanda - Surabaya
  7. Polonia - Medan
  8. Sultan Syarif Kasim II - Pekanbaru
  9. Tabing - Padang
  10. Ngurah Rai - Bali
  11. Selaparang - Mataram
  12. Sepinggan - Balikpapan
  13. El Tari - Kupang
  14. Hasanuddin - Makassar

Seehäfen:

  1. Sekupang, Batu Ampar, Nongs, Marina Teluk Senimba, Batam Center Batam
  2. Bandar Bintan Telani, Lagoi Bandar Sri Udana - Lobam in Tanjung Uban
  3. Sri Bintan Pura - Tanjung Pinang
  4. Belawan - Medan
  5. Sibolga
  6. Yos Sudarso - Dumai - Riau
  7. Teluk Bayur - Padang
  8. Tanjung Priok - Jakarta
  9. Padang Bai - Benoa Bali
  10. Jayapura – Papua
  11. Bitung – Manado
  12. Tanjung Balai Karimun Riau
  13. Tanjung Mas – Semarang
  14. Tenau – Kupang
  15. Pare – pare
  16. Soekarno Hatta - Makasar
  17. Maumere - Nusa Tenggara Timur

Bei Einreisen über andere Grenzübergangsstellen ist das Visum unbedingt vor Einreise zu beantragen.

Voraussetzungen für Visa-on-Arrival:

  • Gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland
    Passgültigkeit: bei Ausreise mindestens 6 Monate
  • Nachweis der Rück- oder Weiterreiserickets mit bestätigter Flugbuchung.
  • Für Geschäftsreisende: Einladung aus Indonesien in Kopie

Gebühren für das Visa-on-Arrival:

7 (sieben)-tägiger Aufenthalt USD 10,00
30 (dreißig)-tägiger Aufenthalt USD 25,00
Informationsstand: 19.02.2016
Visum bei Ankunft (für nicht-deutsche)
  • Visa-on-Arrival werden auch für folgende Staatsangehörige, die als Touristen einreisen erteilt:
    Algerien, Argentinien, Australien, Ägypten, Bahrain, Belgien, Brasilien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Fidschi, Frankreich, Griechenland, Indien, Iran, Irland, Island, Italien, Japan, Kanada, Kambodscha, Katar, Kuwait, Laos, Lettland, Libyen, Litauen, Luxemburg, Liechtenstein, Malediven, Malta, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Oman, Österreich, Panama, Portugal, Polen, Rumänien, Russland, Saudi Arabien, Schweiz, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Suriname, Südafrika, Südkorea, Tschechische Republik, Taiwan, Tunesien, Ungarn, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigtes Königreich (Großbritannien), USA, VR China, Zypern
  • Visafreie Kurzaufenthalte bis maximal 30 Tage sind für folgende Staatsangehörige möglich:
    Brunei Darussalam, Chile, Hongkong, Macau, Malaysia, Marokko, Peru, Philippinen, Singapur, Thailand, Vietnam
Informationsstand: 19.02.2016
Besonderheiten
  • Derzeit sind keine Besonderheiten bekannt.
Geschäft

Deutsche Geschäftsreisende

Obwohl Geschäftsreisende, die keiner "Tätigkeit" nachgehen, offiziell wie Touristen mit einem Visa-on-Arival einreisen dürfen, wird dringend empfohlen, bei jeder Art von Geschäftsreise ein Geschäftsvisum vor Einreise zu besorgen. Bereits die Mitnahme von Unterlagen oder die Teilnahme an Seminaren kann von den indonesischen Immigration Authorities als visumpflichtige Ausübung einer Tätigkeit ausgelegt werden.

  • Reise- und Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma
    Schreiben des deutschen Unternehmens des Antragstellers mit folgenden Angaben:
  • Grund und Dauer der Reise
  • Art und Umfang der  beabsichtigten Tätigkeit
  • Aufenthaltsorte, Adressdaten des Geschäftspartners
    Bestätigung, dass die anfallenden Reise- und Aufenthaltskosten von der Firma übernommen werden
    Adressat: Botschaft der Republik Indonesien, Konsularabteilung, Lehrter Str. 16-17, 10557 Berlin

  • Einladung des Geschäftspartners aus Indonesien
    gerichtet an die Botschaft der Republik Indonesien (Lehrterstr. 16-17, 10557 Berlin)
    gut leserliche Faxkopie ist ausreichend
Informationsstand: 19.02.2016
Konferenz
  • Brief des Veranstalters mit Informationen über Art, Länge und Programm der Konferenz / des Seminars.
Informationsstand: 19.02.2016
Journalist
  • Medienberichterstattung und Dreharbeiten fallen unter die Kategorie "journalistische Aufenthalte".
  • Es ist grundsätzlich ein Visum vor Einreise erforderlich.
  • Vor Visaantragstellung muss eine Sondergenehmigung für Dreharbeiten und Medienberichterstattung bei der zuständigen indonesischen Behörde beantragt werden.
    Zuständig ist der Minister für Auswärtige Angelegenheiten. Die Anträge müssen mindestens 30 Tage vor der geplanten Abreise nach Indonesien bei der Presseabteilung der indonesischen Botschaft eingereicht werden.
  • Fotokopien der Reisepässe (Lichtbildseite)
  • Liste aller Mitarbeiter
  • Lebensläufe
  • Übersicht über den Zeitplan und die Drehorte
  • Liste des Equipments mit Mengenangaben
  • Dreharbeiten in Naturschutzgebieten erfordern spezielle Genehmigungen (SIMAKSI) des Generaldirektors für Naturschutz, Minister für Umwelt.
  • Unterschrift der Erklärung
  • Das Visum kann erst nach Erteilung der Genehmigung beantragt werden.
     
  • Link zum Antragsformular für Dreharbeiten
     
  • Wichtiger Hinweis zum Filmen von Orang Utans in Kalimanten:
    Das Forstministerium der Republik Indonesien hat ein Verbot für das Filmen von Orang Utans erlassen.
     
Informationsstand: 19.02.2016

Wegen Corona verkürzte Öffnungszeiten:

Montag - Freitag:
10:00 - 14:00 Uhr


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