

Republik Indien
Visa- und Einreisebestimmungen
Eine parlamentarische Bundesrepublik in Südasien. Die amtliche Bezeichnung lautet Republik Indien, auf Hindi lautet sie Bhārat Ganarājya, auf Englisch Republic of India. Das Land umfasst den größten Teil des indischen Subkontinents.
Indien wird im Norden durch das Himalaya Gebirge begrenzt und im Süden vom Indischen umschlossen. Es grenzt an Pakistan, Nepal, Bhutan, China und Myanmar.
Die Hauptstadt des Landes ist Neu-Delhi, Amtssprachen der Republik Indien sind Hindi und Englisch. In den einzelnen Bundesstatten werden weitere regionale Sprachen gesprochen.
Tourist
Informationen zum Touristenvisum
-
Touristenvisa werden mit einer Visumgültigkeit von 6 Monaten ab Ausstellungsdatum für die mehrmalige Einreise ausgestellt.
-
Eine Arbeitsaufnahme ist mit einem Touristenvisum auf keinen Fall gestattet!
Informationsstand: 19.02.2016
Transit
Für Zwischenaufenthalte in Indien auf der Durchreise zu anderen Zielländern kann ein Transitvisum beantragt werden.
-
Die Gültigkeit beträgt 72 Stunden.
-
Eine Beantragung muss vor der Einreise erfolgen, da Transitvisa nicht von den Behörden auf indischen Flughäfen erteilt werden.
Informationsstand: 19.02.2016
Geschäft
Reise- und Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma
Ein Schreiben des deutschen Unternehmens bzw. des Antragstellers mit folgenden Angaben:
-
Grund und Dauer der Reise
-
Beruf des Reisenden
-
Reisegrund: z.B. Meeting, Geschäftsgespräche, Einkaufsreise, Investitionsgespräche
Bitte beachten Sie hier, dass das Konsulat eine sehr enge Abgrenzung zum Arbeitsvisum (siehe Arbeitsvisum) vornimmt.
-
Adressdaten des indischen Partners
-
Bestätigung, dass die anfallenden Reise- und Aufenthaltskosten von der deutschen Firma übernommen werden
-
Adressat: Botschaft der Republik Indien, Konsularabteilung, Tiergartenstr. 17, 10785 Berlin
Einladung der Partnerfirma aus Indien
Ein Schreiben der Firma in Indien (Faxkopie wird akzeptiert) mit den entsprechenden Angaben:
-
Grund und Dauer der Reise
-
Beruf des Reisenden
-
Reisegrund: z.B. Meeting, Geschäftsgespräche, Einkaufsreise, Investitionsgespräche
Bitte beachten Sie hier, dass das Konsulat eine sehr enge Abgrenzung zum Arbeitsvisum (siehe Arbeitsvisum) vornimmt.
-
Adressdaten des deutschen Partners
-
Adressat: Botschaft der Republik Indien, Konsularabteilung, Tiergartenstr. 17, 10785 Berlin
Registrierung nach Einreise
Inhaber von Geschäftsvisa müssen sich nur dann in Indien registrieren lassen, wenn die Dauer des einzelnen Besuchs 180 Tage überschreitet.
-
In diesen Fällen muss die Registrierung frühzeitig vor Ablauf der 180 Tage erfolgen.
(Siehe Besonderheiten nach der Einreise)
Informationsstand: 19.02.2016
Arbeit
Reise- und Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma
Ein Schreiben des deutschen Unternehmens des Antragstellers mit folgenden Angaben:
-
Grund und Dauer der Reise
-
Beruf des Reisenden
-
Art und Umfang der beabsichtigten Tätigkeit: z.B. Beratungen, Vertragsunterzeichnungen, Reparaturen, Montage
-
Adressdaten des indischen Partners
-
Bestätigung, dass die anfallenden Reise- und Aufenthaltskosten von der deutschen Firma übernommen werden
-
Adressat: Botschaft der Republik Indien, Konsularabteilung, Tiergartenstr. 17, 10785 Berlin
Einladung der Partnerfirma aus Indien
Schreiben der Firma in Indien (Faxkopie wird akzeptiert) mit den entsprechenden Angaben:
-
Grund und Dauer der Reise
-
Beruf des Reisenden
-
Art und Umfang der beabsichtigten Tätigkeit: z.B. Beratungen, Vertragsunterzeichnungen, Reparaturen, Montage
-
Adressdaten des deutschen Partners
-
Adressat: Botschaft der Republik Indien, Konsularabteilung, Tiergartenstr. 17, 10785 Berlin
Bei Arbeitsvisa wird die Vorlage folgender zusätzlicher Dokumente verlangt:
-
Amtliche Registrierungsbescheinigung des Indischen Unternehmens
-
Arbeitsvertrag des Antragstellers mit dem deutschen Unternehmen
-
Zeugnisse, akademische Qualifikationen
-
Zusätzlich ist eine Registrierung innerrhalb von 14 Tagen nach Einreise bei den zuständigen Behörden in Indien erforderlich.
(Siehe Besonderheiten nach der Einreise)
Informationsstand: 19.02.2016
Konferenz
Für die Teilnahme an offiziellen, halboffiziellen oder nicht offiziellen Konferenzen werden Konferenzvisa erteilt.
Erforderliche Zusatzdokumente sind:
-
Empfehlungsschreiben der Organisation
Informationsstand: 19.02.2016
Student
Für ein Studium in Indien kann für die volle Dauer des Studiums bis maximal 5 Jahre ein Studentenvisum beantragt werden.
Erforderliche zusätzliche Dokumente sind:
-
Zulassungsbescheinigung einer anerkannten Universität / Institution in Indien mit Gültigkeit für die Dauer des Studiums
-
Nachweis finanzieller Mittel für den Aufenthalt.
Informationsstand: 19.02.2016
© by visum24 e.Kfr. - Alle Rechte vorbehalten!
Hotline-Zeiten:
Montag - Freitag:
10:00 - 14:00 Uhr
Ihre Meinung
interessiert uns!
Sie befinden sich gerade auf den neuen Internetseiten von visum24®.
Wie finden Sie die Gestaltung?
Gefällt Ihnen die Navigation?
Hatten Sie Probleme bei der Bestellung?
Teilen Sie es uns mit.
Geben Sie Ihr Urteil ab.
Ihre Meinung
interessiert uns!
Fragebogen
