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Landesflagge Republik Indien

Republik Indien

Visa- und Einreisebestimmungen

Eine parlamentarische Bundesrepublik in Südasien. Die amtliche Bezeichnung lautet Republik Indien, auf Hindi lautet sie Bhārat Ganarājya, auf Englisch Republic of India. Das Land umfasst den größten Teil des indischen Subkontinents.
Indien wird im Norden durch das Himalaya Gebirge begrenzt und im Süden vom Indischen umschlossen. Es grenzt an Pakistan, Nepal, Bhutan, China und Myanmar.
Die Hauptstadt des Landes ist Neu-Delhi, Amtssprachen der Republik Indien sind Hindi und Englisch. In den einzelnen Bundesstatten werden weitere regionale Sprachen gesprochen.

Tourist

Informationen zum Touristenvisum

  • Touristenvisa werden mit einer Visumgültigkeit von 6 Monaten ab Ausstellungsdatum für die mehrmalige Einreise ausgestellt.
  • Eine Arbeitsaufnahme ist mit einem Touristenvisum auf keinen Fall gestattet!


 

Informationsstand: 19.02.2016
Transit

Für Zwischenaufenthalte in Indien auf der Durchreise zu anderen Zielländern kann ein Transitvisum beantragt werden.

  • Die Gültigkeit beträgt 72 Stunden.
  • Eine Beantragung muss vor der Einreise erfolgen, da Transitvisa nicht von den Behörden auf indischen Flughäfen erteilt werden.
Informationsstand: 19.02.2016
Geschäft

Reise- und Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma

Ein Schreiben des deutschen Unternehmens bzw. des Antragstellers mit folgenden Angaben:

  • Grund und Dauer der Reise
  • Beruf des Reisenden
  • Reisegrund: z.B. Meeting, Geschäftsgespräche, Einkaufsreise, Investitionsgespräche

Bitte beachten Sie hier, dass das Konsulat eine sehr enge Abgrenzung zum Arbeitsvisum (siehe Arbeitsvisum) vornimmt.

  • Adressdaten des indischen Partners
  • Bestätigung, dass die anfallenden Reise- und Aufenthaltskosten von der deutschen Firma übernommen werden
  • Adressat: Botschaft der Republik Indien, Konsularabteilung, Tiergartenstr. 17, 10785 Berlin

Einladung der Partnerfirma aus Indien

Ein Schreiben der Firma in Indien (Faxkopie wird akzeptiert) mit den entsprechenden Angaben:

  • Grund und Dauer der Reise
  • Beruf des Reisenden
  • Reisegrund: z.B. Meeting, Geschäftsgespräche, Einkaufsreise, Investitionsgespräche

Bitte beachten Sie hier, dass das Konsulat eine sehr enge Abgrenzung zum Arbeitsvisum (siehe Arbeitsvisum) vornimmt.

  • Adressdaten des deutschen Partners
  • Adressat: Botschaft der Republik Indien, Konsularabteilung, Tiergartenstr. 17, 10785 Berlin

Registrierung nach Einreise

Inhaber von Geschäftsvisa müssen sich nur dann in Indien registrieren lassen, wenn die Dauer des einzelnen Besuchs 180 Tage überschreitet.

  • In diesen Fällen muss die Registrierung frühzeitig vor Ablauf der 180 Tage erfolgen.
    (Siehe Besonderheiten nach der Einreise)

 

Informationsstand: 19.02.2016
Arbeit

Reise- und Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma

Ein Schreiben des deutschen Unternehmens des Antragstellers mit folgenden Angaben:

  • Grund und Dauer der Reise
  • Beruf des Reisenden
  • Art und Umfang der  beabsichtigten Tätigkeit: z.B. Beratungen, Vertragsunterzeichnungen, Reparaturen, Montage
  • Adressdaten des indischen Partners
  • Bestätigung, dass die anfallenden Reise- und Aufenthaltskosten von der deutschen Firma übernommen werden
  • Adressat: Botschaft der Republik Indien, Konsularabteilung, Tiergartenstr. 17, 10785 Berlin

Einladung der Partnerfirma aus Indien

Schreiben der Firma in Indien (Faxkopie wird akzeptiert) mit den entsprechenden Angaben:

  • Grund und Dauer der Reise
  • Beruf des Reisenden
  • Art und Umfang der  beabsichtigten Tätigkeit: z.B. Beratungen, Vertragsunterzeichnungen, Reparaturen, Montage
  • Adressdaten des deutschen Partners
  • Adressat: Botschaft der Republik Indien, Konsularabteilung, Tiergartenstr. 17, 10785 Berlin

 Bei Arbeitsvisa wird die Vorlage folgender zusätzlicher Dokumente verlangt:

  • Amtliche Registrierungsbescheinigung des Indischen Unternehmens
  • Arbeitsvertrag des Antragstellers mit dem deutschen Unternehmen
  • Zeugnisse, akademische Qualifikationen
  • Zusätzlich ist eine Registrierung innerrhalb von 14 Tagen nach Einreise bei den zuständigen Behörden in Indien erforderlich.
    (Siehe Besonderheiten nach der Einreise)
     
Informationsstand: 19.02.2016
Konferenz

Für die Teilnahme an offiziellen, halboffiziellen oder nicht offiziellen Konferenzen werden Konferenzvisa erteilt.

Erforderliche Zusatzdokumente sind:

  • Empfehlungsschreiben der Organisation
Informationsstand: 19.02.2016
Student

Für ein Studium in Indien kann für die volle Dauer des Studiums bis maximal 5 Jahre ein Studentenvisum beantragt werden.

Erforderliche zusätzliche Dokumente sind:

  • Zulassungsbescheinigung einer anerkannten Universität / Institution in Indien mit Gültigkeit für die Dauer des Studiums
  • Nachweis finanzieller Mittel für den Aufenthalt.
Informationsstand: 19.02.2016

Wegen Corona verkürzte Öffnungszeiten:

Montag - Freitag:
10:00 - 14:00 Uhr


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