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Landesflagge Demokratische Volksrepublik Laos

Demokratische Volksrepublik Laos

Visa- und Einreisebestimmungen

Fakten

Einreise mit Visum

Das Visum und der gegebenenfalls erteilte Aufenthaltstitel werden durch die vorgelegten Dokumente, deren Gültigkeitsdauer und deren Inhalt bestimmt.
Die nachstehend aufgezählten Dokumente sind nur die wichtigsten Dokumente, die in jedem Fall vorgelegt werden müssen. Die Botschaft oder das Konsulat kann die Erbringung zusätzlicher Dokumente verlangen.

Originalreisepass

  • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland
    oder
    nationaler Reisepass mit mindestens 3 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
    EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
  • Passgültigkeit bei Einreise: mindestens 6 Monate
  • mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“

1 Passfoto des Antragstellers

  • nicht älter als 6 Monate
  • farbig
  • Größe: 3,5 x 4,5 cm
  • nur Originale: keine Scans oder Kopien
  • auf das Visaantragsformular aufkleben (nicht klammern oder tackern)

1 Visa Antragsformular

  • Unbedingt mit dem PC ausfüllen
    (Auf keinen Fall handschriftlich oder mit der Schreibmaschine)
  • vollständig ausgefüllt
  • vom Antragsteller persönlich unterschrieben
Informationsstand: 19.02.2016
Visum bei Ankunft

Aufgrund praktischer Erfahrungen (lange Wartezeiten bei der Einreise) wird die Beantragung des Visum vor der Einreise empfohlen.

Deutsche Staatsangehörige, die als Touristen einreisen

  • können bei Ankunft auf den internationalen Flughäfen (Vientiane, Luang Prabang und Pakse) sowie an den internationalen Grenzübergngen für einen Aufenthalt bis maximal 30 Tage Visum erhalten.
  • das Visum ist vorort verlängerbar.

Einreisevoraussetzungen:

  • Reisepass der Bundesrepublik Deutschland
    Passgültigkeit bei Einreise: mindestens 6 Monate
  • 2 (identische, farbige) Passfotos
  • Nachweis der Rück- oder Weiterreisetickets mit bestätigter Flugbuchung für das Zielland
  • Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthalts.
  • Kinderausweise werden nicht akzeptiert
Informationsstand: 19.02.2016
Besonderheiten
  • Derzeit sind keine Besonderheiten bekannt.
Tourist
  • Reise- und Hotelbestätigung
    Kopie der Bestätigung eines Reisebüros über die gebuchte Hin- und Rückreise mit Hotelunterkunft
Informationsstand: 19.02.2016
Geschäft
  • Genehmigung von laotischen Behörden
    Der Geschäftspartner in Laos muss bei den zuständigen laotischen Behörden eine Genehmigung auf Visumerteilung beantragen und veranlassen, dass die Genehmigung unter Angabe der Referenznummer an das Konsulat in Berlin weitergeleitet wird. Das Visum kann erst beantragt werden, wenn die Referenznummer vorliegt.
Informationsstand: 19.02.2016

Wegen Corona verkürzte Öffnungszeiten:

Montag - Freitag:
10:00 - 14:00 Uhr


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