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Landesflagge Republik Mongolei

Republik Mongolei

Visa- und Einreisebestimmungen

Fakten

  • Hauptstadt: Ulan Bator (russ.)
  • Amtsprache: Mongolisch
  • Währung: Tögrög ⇒ Währungsrechner öffnen
  • Telefonvorwahl: +976
Einreise mit Visum

Das Visum und der gegebenenfalls erteilte Aufenthaltstitel werden durch die vorgelegten Dokumente, deren Gültigkeitsdauer und deren Inhalt bestimmt.
Die nachstehend aufgezählten Dokumente sind nur die wichtigsten Dokumente, die in jedem Fall vorgelegt werden müssen. Die Botschaft oder das Konsulat kann die Erbringung zusätzlicher Dokumente verlangen.

Originalreisepass

  • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland
    oder
    nationaler Reisepass mit gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
    EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
  • Passgültigkeit bei Einreise: mindestens 1 Jahr
  • mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“

1 Passfoto des Antragstellers

  • nicht älter als 6 Monate
  • farbig
  • Größe: 3,5 x 4,5 cm
  • nur Originale: keine Scans oder Kopien

1 Visa Antragsformular

  • vollständig ausgefüllt
  • vom Antragsteller persönlich unterschrieben
Informationsstand: 19.02.2016
Besonderheiten
  • Registrierung bei einem Aufenthalt von mehr als 30 Tagen
    Besucher, die sich länger als 30 Tage in der Mongolei aufhalten, müssen sich in den ersten 7 Tagen beim Ministerium für Justiz und Inneres, Ausländerbüro Ulan Bator anmelden und vor der Ausreise wieder abmelden.
     
  • Folgende Nationalitäten können visumfrei in die Mongolei einreisen:
    Staatsbürger von Hong Kong bis 14 Tage Aufenthalt (mehr als 14 Tage gebührenpflichtig), Israel bis 30 Tage, Kasachstan bis 90 Tage Aufenthalt, Malaysia bis 1 Monat Aufenthalt, Philippinen bis 21 Tage Aufenthalt, Singapur bis 14 Tage Aufenthalt.
     
  • seit 01.04.2010 dürfen japanische Staatsbürger für einen Aufenthalt bis 30 Tage visafrei einreisen.
Tourist
  • Reisebestätigung
    Kopie der Bestätigung eines Reisebüros über die Hin- und Rückreise.
     
  • Einreisebestätigung des mongolischen Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten bei Reisen ab 1 Monat
    Der mongolische Reiseveranstalter muss beim Ministerium schriftlich eine Einladung mit allen notwendigen Daten des Reisenden einreichen. Die Bestätigung der Einladung durch das mongolische Konsularamt wird direkt an die Botschaft geschickt.
Informationsstand: 19.02.2016
Geschäft
  • Reise- und Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma
    Es muss ein Schreiben des deutschen Unternehmens des Antragstellers mit Angaben über den Grund und die Dauer der Reise sowie der Bestätigung darüber, dass die Reise- und Aufenthaltskosten von der Firma übernommen werden, vorgelegt werden.
     
  • Einladungsbestätigung vom mongolischen Ministerium für auswärtige Angelegenheiten bei Reisen ab 1 Monat
    Bei Beantragung eines Visums mit einer Gültigkeit von mehr als 30 Tagen ist die Genehmigung der Auslandsbehörde der Mongolei erforderlich.

    Die einladende mongolische Firma muss beim Ministerium schriftlich eine Einladung mit allen notwendigen Daten des Reisenden einreichen. Die Bestätigung der Einladung durch das mongolische Konsularamt wird direkt an die Botschaft geschickt.
Informationsstand: 19.02.2016

Wegen Corona verkürzte Öffnungszeiten:

Montag - Freitag:
10:00 - 14:00 Uhr


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