

Republik Singapur
Visa- und Einreisebestimmungen
Fakten
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Hauptstadt: Singapur
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Amtsprache: Malaiisch, Englisch
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Währung: Singapur-Dollar ⇒ Währungsrechner öffnen
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Telefonvorwahl: +65
Einreise mit Visum
Das Visum und der gegebenenfalls erteilte Aufenthaltstitel werden durch die vorgelegten Dokumente,
deren Gültigkeitsdauer und deren Inhalt bestimmt.
Die nachstehend aufgezählten Dokumente sind nur die wichtigsten Dokumente, die in jedem Fall
vorgelegt werden müssen. Die Botschaft oder das Konsulat kann die Erbringung zusätzlicher
Dokumente verlangen.
Originalreisepass
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gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
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nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
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Passgültigkeit bei Visabeantragung: mindestens 3 Monate länger als das Visum
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mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
3 Passfotos des Antragstellers
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identisch
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nicht älter als 6 Monate
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farbig
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Größe: 3,5 x 4,5 cm
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nur Originale: keine Scans oder Kopien
3 Visa Antragsformulare
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vollständig ausgefüllt
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vom Antragsteller persönlich unterschrieben
Informationsstand: 19.02.2016
Aufenthaltsgenehmigung bei Ankunft
Deutsche Staatsangehörige, die als Touristen einreisen
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können bei Ankunft auf dem internationalen Flughafen Changi eine Aufenthaltsgenehmigung für einen Aufenthalt bis maximal 30 Tage erhalten
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Bei Ankunft auf dem Land- oder Seeweg wird eine Aufenthaltserlaubnis bis maximal 14 Tage erteilt.
Deutsche Staatsangehörige, die geschäftlich einreisen
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können bei Ankunft auf dem internationalen Flughafen Changi eine Aufenthaltsgenehmigung für einen Aufenthalt bis maximal 28 Tage erhalten
Einreisevoraussetzungen:
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Gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland
Passgültigkeit: bei Ausreise mindestens 3 Monate
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Nachweis der Rück- oder Weiterreisetickets mit bestätigter Flugbuchung.
Informationsstand: 19.02.2016
Besonderheiten
- Derzeit sind keine Besonderheiten bekannt.
Tourist
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Reisebestätigung
Kopie der Bestätigung eines Reisebüros über die gebuchte Hin- und Rückreise mit Hotelunterkunft.
Informationsstand: 19.02.2016
Geschäft
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Reise- und Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma (bei Geschäftsreisen ohne Arbeitsaufnahme)
Schreiben des deutschen Unternehmens des Antragstellers mit folgenden Angaben:
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Grund und Dauer der Reise
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Art und Umfang der beabsichtigten Tätigkeit
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Aufenthaltsorte, Adressdaten des Geschäftspartners
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Bestätigung, dass die anfallenden Reise- und Aufenthaltskosten von der Firma übernommen werden, einschließlich der Kosten einer eventuellen Rückführung. Adressat: Botschaft der Republik von Singapur
-Konsularabteilung-
Friedrichstr. 200
10117 Berlin
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Einladung des Geschäftspartners aus Singapur (in Kopie)
Informationsstand: 19.02.2016
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