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Landesflagge Republik Singapur

Republik Singapur

Visa- und Einreisebestimmungen

Fakten

  • Hauptstadt: Singapur
  • Amtsprache: Malaiisch, Englisch
  • Währung: Singapur-Dollar ⇒ Währungsrechner öffnen
  • Telefonvorwahl: +65
Einreise mit Visum

Das Visum und der gegebenenfalls erteilte Aufenthaltstitel werden durch die vorgelegten Dokumente, deren Gültigkeitsdauer und deren Inhalt bestimmt.
Die nachstehend aufgezählten Dokumente sind nur die wichtigsten Dokumente, die in jedem Fall vorgelegt werden müssen. Die Botschaft oder das Konsulat kann die Erbringung zusätzlicher Dokumente verlangen.

Originalreisepass

  • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
  • nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
    EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
  • Passgültigkeit bei Visabeantragung: mindestens 3 Monate länger als das Visum
  • mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“

3 Passfotos des Antragstellers

  • identisch
  • nicht älter als 6 Monate
  • farbig
  • Größe: 3,5 x 4,5 cm
  • nur Originale: keine Scans oder Kopien

3 Visa Antragsformulare

  • vollständig ausgefüllt
  • vom Antragsteller persönlich unterschrieben
Informationsstand: 19.02.2016
Aufenthaltsgenehmigung bei Ankunft

Deutsche Staatsangehörige, die als Touristen einreisen

  • können bei Ankunft auf dem internationalen Flughafen Changi eine Aufenthaltsgenehmigung für einen Aufenthalt bis maximal 30 Tage erhalten
  • Bei Ankunft auf dem Land- oder Seeweg wird eine Aufenthaltserlaubnis bis maximal 14 Tage erteilt.

Deutsche Staatsangehörige, die geschäftlich einreisen

  • können bei Ankunft auf dem internationalen Flughafen Changi eine Aufenthaltsgenehmigung für einen Aufenthalt bis maximal 28 Tage erhalten

Einreisevoraussetzungen:

  • Gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland
    Passgültigkeit: bei Ausreise mindestens 3 Monate
  • Nachweis der Rück- oder Weiterreisetickets mit bestätigter Flugbuchung.
Informationsstand: 19.02.2016
Besonderheiten
  • Derzeit sind keine Besonderheiten bekannt.
Tourist
  • Reisebestätigung
    Kopie der Bestätigung eines Reisebüros über die gebuchte Hin- und Rückreise mit Hotelunterkunft.
Informationsstand: 19.02.2016
Geschäft
  • Reise- und Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma (bei Geschäftsreisen ohne Arbeitsaufnahme)
    Schreiben des deutschen Unternehmens des Antragstellers mit  folgenden Angaben:
  • Grund und Dauer der Reise
  • Art und Umfang der  beabsichtigten Tätigkeit
  • Aufenthaltsorte, Adressdaten des Geschäftspartners
  • Bestätigung, dass die anfallenden Reise- und Aufenthaltskosten von der Firma übernommen werden, einschließlich der Kosten einer eventuellen Rückführung. Adressat: Botschaft der Republik von Singapur
    -Konsularabteilung-
    Friedrichstr. 200
    10117 Berlin
  • Einladung des Geschäftspartners aus Singapur (in Kopie)
Informationsstand: 19.02.2016

Hotline-Zeiten:

Montag - Freitag:
10:00 - 14:00 Uhr


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