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Landesflagge Königreich Thailand

Königreich Thailand

Visa- und Einreisebestimmungen

Fakten

Einreise mit Visum

Das Visum und der gegebenenfalls erteilte Aufenthaltstitel werden durch die vorgelegten Dokumente, deren Gültigkeitsdauer und deren Inhalt bestimmt.
Die nachstehend aufgezählten Dokumente sind nur die wichtigsten Dokumente, die in jedem Fall vorgelegt werden müssen. Die Botschaft oder das Konsulat kann die Erbringung zusätzlicher Dokumente verlangen.

Originalreisepass

  • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
  • nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
    EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
  • Passgültigkeit bei Visabeantragung: mindestens 3 Monate länger als das Visum
  • mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“

2 Passfotos des Antragstellers

  • nicht älter als 6 Monate
  • identisch
  • farbig
  • Größe: 3,5 x 4,5 cm
  • nur Originale: keine Scans oder Kopien

1 Visa Antragsformular

  • vollständig ausgefüllt
  • vom Antragsteller persönlich unterschrieben
     
  • Wichtig: bitte 1 Passfoto auf den Visaantrag aufkleben
  • Auf dem 2. Foto den Namen auf der Rückseite notieren und an den Antrag anklammern

Reisebestätigung

  • Bescheinigung des Reisebüros
  • über die gebuchte und bezahlte Hin- und Rückreise und den genauen Reisedaten,
    oder
    Kopie der Flugtickets

Nachweis ausreichender Geldmittel

Der Nachweis über ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt kann wie folgt erbracht werden

  • Bankbestätigung
  • Kostenübernahmebestätigung der Firma
  • Elternbürgschaft
  • Rentenbescheid
Informationsstand: 19.02.2016
Visum bei Ankunft

Deutsche Staatsangehörige

  • erhalten bei Ankunft auf dem Flughafen ein Visum für einen Aufenthalt bis maximal 30 Tage.
    Achtung: Bei Einreisen auf dem Landweg ist die visumfreie Einreise nur für einen Aufenthalt von maximal 15 Tagen gestattet.
    Besucher, die die genanten Auftenthaltsfristen überziehen, müssen bei Ausreise pro Person und pro Tag 500 THB (ca. 10,00 EUR) bezahlen.

Nichtdeutsche Staatsangehörige

visumfrei bis 30 Tage

auch für folgende Staatsangehörige der folgenden Länder, die als Touristen einreisen:
Australien, Bahrain, Belgien, Brasilien, Brunei, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Hongkong, Indonesien, Irland, Israel, Italien, Japan, Kanada, Katar, Korea (Süd), Kuwait, Luxemburg, Malaysia, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Österreich, Peru, Philippinen, Portugal, Schweden, Schweiz, Singapur, Spanien, Südafrika, Türkei, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Vereinigte Staaten von Amerika, Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam

Voraussetzungen:

  • Gültiger Reisepass (Anforderungen unter 1. Originalreisepass)
  • 1 Passfoto (Anforderungen unter 2. Passfoto)
  • Nachweis der Rück- oder Weiterreisetickets mit bestätigter Flugbuchung
  • Reisebestätigung vom Reisebüro
  • Nachweis ausreichender Geldmittel für den Aufenthalt.
Informationsstand: 19.02.2016
Besonderheiten
  • Derzeit sind keine Besonderheiten bekannt.
Tourist

Non-Immigrant-Visa der Kategorie "O": verheiratet mit einem thailändischen Staatsbürger oder Rentner für einen Aufenthalt von maximal 90 Tage pro Einreise:

zusätzliche Antragsunterlagen erforderlich:

  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Gesundheitszeugnis vom Hausarzt
  • Rentenbescheid mit einem monatlichen Mindestbetrag in Höhe von EUR 1.200,00, alternativ: weitere Finanznachweise
  • Kopie der Heiratsurkunde
  • Kopie vom Reisepass des thailändischen Ehegatten/ der thailändischen Ehegattin

Für Visaverlängerungen ist ein Antrag vorort beim Immigration Office zu stellen:
Immigration Office, 50 Soi Suan Plu, Sathorn Tai Road, Yannawa, Bangkok 10120, Thailand, Tel. 00662-2873101 bis 3110, Fax 00662-2871310

Informationsstand: 19.02.2016
Geschäft

Reise- und Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma
Schreiben des deutschen Unternehmens des Antragstellers mit folgenden Angaben:

  • Grund und Dauer der Reise
  • Art und Umfang der  beabsichtigten Tätigkeit
  • Aufenthaltsorte, Adressdaten des Geschäftspartners
  • Bestätigung, dass die anfallenden Reise- und Aufenthaltskosten vollständig von der Firma übernommen werden
  • Adressat: Botschaft des Königreichs Thailand, Konsularabteilung, Lepsiusstr. 64-66, 12163 Berlin

Einladung der Firma in Thailand
mit einer Bestätigung darüber, dass der Antragsteller von der Firma eingeladen wird sowie Angaben über die geplante Tätigkeit

  • Gewerberegister der Firma in Thailand
  • Namensliste der Shareholder
  • aktuelle Handelsbilanz der Firma
Informationsstand: 19.02.2016

Wegen Corona verkürzte Öffnungszeiten:

Montag - Freitag:
10:00 - 14:00 Uhr


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