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Landesflagge Taiwan

Taiwan

Visa- und Einreisebestimmungen

Fakten

  • Land: Republik China
  • Hauptstadt: Taipeh
  • Amtsprache: Hochchinesisch
  • Währung: Taiwan-Dollar ⇒ Währungsrechner öffnen
  • Telefonvorwahl: +886
Visafrei

Deutsche Staatsangehörige

  • benötigen bei Ankunft auf den Flughäfen Taiwan-Taoyuan International Airport (früher: CKS Taipeh) und Kaohsiung (International Airport),  die Flughäfen Hualien, Kinmen, Magong (Penghu), Taichung, Taipei Songshan Airport und Taitung, sowie über die Seehäfen Hualien, Kaohsiung, Keelung, Kinmen Shuitou Harbour, Mazu Fuao Harbor und Taichungund kein Visum für einen Aufenthalt bis maximal 30 Tage.
  • Es besteht keine Verlängerungsmöglichkeit in der Republik China (Taiwan).
Informationsstand: 19.02.2016
Visafrei (für nicht-deutsche)
Nichtdeutsche Staatsangehörige

visumfrei bis 30 Tage auch für folgende Staatsangehörige:
Australien, Belgien, Costa Rica, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien (für britische Staatsangehörige ab 10. März 2009 maximale Aufenthaltsdauer bei visafreier Einreise 90 Tage), Irland, Island, Italien, Japan (für japanische Staatsangehörige maximale Aufenthaltsdauer bei visafreier Einreise 90 Tage), Kanada, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Malta, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Singapur, Spanien, Südkorea, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, USA (Stand: März 2009)

Voraussetzungen:

  • Gültiger Reisepass: bei Einreise mindestens 6 Monate
  • Nachweis der Rück- oder Weiterreisetickets mit bestätigter Flugbuchung
  • falls erforderlich: gültiges Visum für das Land der Ausreise
  • Nachweis ausreichender Geldmittel
  • 1 Passfoto
  • 1 Antragsformular

Die Möglichkeit der visafreien Einreise bzw. der Beantragung eines Landing-Visums beinhaltet keine Arbeitsgenehmigung. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten bedürfen stets einer Erlaubnis durch die zuständige Behörde der Republik China (Taiwan).
Da bei Entsendungstätigkeiten (z.B. Montage, Installation) mit einer Aufenthaltsdauer von maximal 30 Tagen das entsprechende Visum die behördliche Arbeitsgenehmigung ersetzt, ist in diesen Fällen auch von Staatsbürgern der unter „visafreie Einreise“ aufgeführten Staaten ein Visum vor Antritt der Reise zu beantragen.

Informationsstand: 19.02.2016
Besonderheiten
  • Derzeit sind keine Besonderheiten bekannt.
Geschäft

für Geschäftsvisa für einen Aufenthalt bis 60 Tage

  • Reise- und Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma
    Es muss ein Schreiben des deutschen Unternehmens des Antragstellers mit genauen Angaben über den Grund der Reise, die Dauer des Aufenthalts, die Anschrift der Kontaktfirma in Taiwan sowie eine Bestätigung darüber, dass die Reise- und Aufenthaltskosten vollständig von der Firma übernommen werden, vorgelegt werden. Adressat:
    Taipeh Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland
    -Konsularabteilung-
    Markgrafenstr. 35
    10117 Berlin.
  • zusätzlich ein Bestätigungsschreiben des Geschäftspartners aus Taiwan.

für Geschäftsvisa für einen mehrmaligen Aufenthalt bis maximal 12 Monate

  • die jeweilige maximale Aufenthaltsdauer beträgt pro Aufenthalt 60 Tage
  • der Reisepass solte mindestens noch 18 Monate gültig sein
  • Schreiben der entsendenden Firma, u.a. den Grund des Aufenthaltes und eine Begründung der Notwendigkeit einer mehrmaligen Einreise enthaltend
  • Bestätigungsschreiben des taiwanischen Geschäftspartners von der entsendenden Firma bei bezahlten Arbeitseinsätzen:
  • Arbeitsgenehmigung, ausgestellt vom Council of Labor Affairs der Republik China (Taiwan) – ohne Vorlage einer Arbeitsgenehmigung kann lediglich ein Visum für die einmalige Einreise beantragt werden

Beachten Sie bitte:

  • Das Visum allein berechtigt nicht zur Arbeitsaufnahme in der Republik China (Taiwan)!
  • Die Ausübung genehmigungspflichtiger Tätigkeiten in Taiwan bedarf stets einer Genehmigung durch die zuständige Behörde der Republik China (Taiwan).
  • Das Visum für mehrmalige Einreise ist nicht gedacht für längerfristige Aufenthalte in der Republik China (Taiwan), sondern lediglich für mehrere kürzere Aufenthalte innerhalb eines bestimmten Zeitraumes.
Informationsstand: 19.02.2016

Wegen Corona verkürzte Öffnungszeiten:

Montag - Freitag:
10:00 - 14:00 Uhr


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