Nichtdeutsche Staatsangehörige
visumfrei bis 30 Tage auch für folgende Staatsangehörige:
Australien, Belgien, Costa Rica, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien (für britische Staatsangehörige ab 10. März 2009 maximale Aufenthaltsdauer bei visafreier Einreise 90 Tage), Irland, Island, Italien, Japan (für japanische Staatsangehörige maximale Aufenthaltsdauer bei visafreier Einreise 90 Tage), Kanada, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Malta, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Singapur, Spanien, Südkorea, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, USA (Stand: März 2009)
Voraussetzungen:
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Gültiger Reisepass: bei Einreise mindestens 6 Monate
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Nachweis der Rück- oder Weiterreisetickets mit bestätigter Flugbuchung
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falls erforderlich: gültiges Visum für das Land der Ausreise
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Nachweis ausreichender Geldmittel
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1 Passfoto
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1 Antragsformular
Die Möglichkeit der visafreien Einreise bzw. der Beantragung eines Landing-Visums beinhaltet keine Arbeitsgenehmigung. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten bedürfen stets einer Erlaubnis durch die zuständige Behörde der Republik China (Taiwan).
Da bei Entsendungstätigkeiten (z.B. Montage, Installation) mit einer Aufenthaltsdauer von maximal 30 Tagen das entsprechende Visum die behördliche Arbeitsgenehmigung ersetzt, ist in diesen Fällen auch von Staatsbürgern der unter „visafreie Einreise“ aufgeführten Staaten ein Visum vor Antritt der Reise zu beantragen.
Informationsstand: 19.02.2016