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Landesflagge Republik Usbekistan

Republik Usbekistan

Visa- und Einreisebestimmungen

Fakten

  • Hauptstadt: Taschkent
  • Amtsprache: Usbekisch
  • Währung: Som (russ. Sum) ⇒ Währungsrechner öffnen
  • Telefonvorwahl: +998
Einreise mit Visum (für nicht-deutsche)

Das Visum und der gegebenenfalls erteilte Aufenthaltstitel werden durch die vorgelegten Dokumente, deren Gültigkeitsdauer und deren Inhalt bestimmt.
Die nachstehend aufgezählten Dokumente sind nur die wichtigsten Dokumente, die in jedem Fall vorgelegt werden müssen. Die Botschaft oder das Konsulat kann die Erbringung zusätzlicher Dokumente verlangen.

Originalreisepass

  • nationaler Reisepass mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
  • Passgültigkeit bei Ausreise: mindestens 3 Monate
  • mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“

1 Passfoto des Antragstellers

  • Originalfoto (keine Kopien oder Scans)
  • nicht älter als 6 Monate
  • farbig
  • Größe: 3,5 x 4,5 cm
  • auf den Antrag aufkleben (nicht tackern oder klammern
  • Wichtiger Reisehinweis: Bitte halten Sie bei Einreise 4 zusätzliche Passfotos für notwendige Registrierungen bereit.

1 Visa Antragsformular (e-visa Antrag)

  • es wird nur noch der online-Antrag mit Direkteingaben auf der Seite des Aussenministeriums akzeptiert!
  • vollständig ausgefüllt
  • vom Antragsteller nach Ausdruck persönlich unterschrieben
Informationsstand: 16.08.2021
Visafrei
Unabhängig von dem Zweck der Reise dürfen Staatsangehörige von Deutschland bis zu 30 Tage ohne Visum einreisen. Voraussetzung ist ein bei Ausreise mindestens 6 Monate gültiger Reisepass.
Informationsstand: 16.08.2021
Visafrei (für nicht-deutsche)

Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige

Unter bestimmten Bedingungen ist eine Einreise ohne Visum unabhängig von dem Reisezweck für nachfolgende Nationalitäten möglich

unbegrenzte Aufenhaltsdauer:

  • Armenien
  • Aserbaidschan
  • Belarus
  • Georgien
  • Kasachstan
  • Moldau
  • Russland
  • Ukraine

bis zu 60 Tage Aufenthalt (mit bei Ausreise noch min. 6 Monate gültigen Reisepass):

  • Kirgisistan

bis zu 30 Tage Aufenthalt (mit bei Ausreise noch min. 6 Monate gültigen Reisepass):

  • Andorra
  • Antigua und Barbuda
  • Argentinien
  • Australien
  • Bahamas
  • Barbados
  • Belgien
  • Belize
  • Bosnien und Herzegowina
  • Brasilien
  • Brunei Darussalam
  • Bulgarien
  • Chile
  • Costa Rica
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Dominica
  • Dominikanische Republik
  • El Salvador
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Grenada
  • Griechenland
  • Großbritannien und Nordirland
  • Guatemala
  • Honduras
  • Indonesien
  • Irland
  • Island
  • Israel
  • Italien
  • Jamaika
  • Japan
  • Kanada
  • Korea
  • Kroatien
  • Kuba
  • Lettland
  • Liechtenstein
  • Litauen
  • Lucia
  • Luxemburg
  • Malaysia
  • Malta
  • Mexiko
  • Monaco
  • Mongolei
  • Montenegro
  • Neuseeland
  • Nicaragua
  • Niederlande
  • Norwegen
  • Österreich
  • Panama
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • San Marino
  • Schweden
  • Schweiz
  • Serbien
  • Singapur
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • St. Kitts und Nevis
  • St. Vincent und die Grenadinen
  • Tadschikistan
  • Tadschikistan
  • Trinidad und Tobago
  • Tschechien
  • Türkei
  • Ungarn
  • Vatikan
  • Vereinigte Arabische Emirate
  • Zypern

bis zu 7 Tage Aufenthalt (mit bei Ausreise noch min. 6 Monate gültigen Reisepass):

  • China
  • Hongkong

Alle anderen Staatsangehörigen benötigen Viumsunterstützung vom usbekischen Aussenministerium.

Informationsstand: 16.08.2021
Besonderheiten
  • Derzeit sind keine Besonderheiten bekannt.
Tourist
  • Reisebestätigung
  • Kopie der Bestätigung eines Reisebüros über die gebuchte Hin- und Rückreise.
Informationsstand: 16.08.2021
Privat
  • Einladungsformular von Verwandten, Freunden oder Bekannten in Usbekistan
  • ausgefüllt und bestätigt bei den örtlichen Behörden des Innenministeriums der Republik Usbekistan
  • vom Außenministerium genehmigt
Informationsstand: 16.08.2021
Transit
  • Visum des Ziellandes bereits im Reisepass eingetragen
  • Kopien von Durchfahrtsunterlagen der nachfolgenden Staaten mit bestätigtem Datum
  • Internationaler Führerschein
  • Bestätigung über technisch einwandfreien Zustand des Fahrzeuges (z.B. letzter TÜV-Bericht)
  • Für LKWs: Unterlagen zur transportierten Ware und deren Bestimmungsort
     
  • Transitreisende mit dem Pkw, dem Bus oder LKW müssen innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise Usbekistan verlassen
Informationsstand: 16.08.2021
Geschäft
  • Einladung einer juristischen Person aus Usbekistan
  • diese muss bei Antragstellern der folgenden Nationalitäten nicht mehr vom usbekischen Aussenministerium bestätigt sein: Deutschland, Belgien, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, Lettland, Österreich, Schweiz und Spanien.
  • bei Antragstellern anderer Nationalitäten (als die oben genannten), muss die einladende usbekische Organisation vor Antragstellung die Bestätigung des usbekischen Aussenministeriums einholen.
Informationsstand: 16.08.2021

Wegen Corona verkürzte Öffnungszeiten:

Montag - Freitag:
10:00 - 14:00 Uhr


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